Sicherheit und Genehmigung

Genehmigung von Partyzelten und Festzelten

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Ein Eventzelt soll den perfekten Rahmen für deine Veranstaltung schaffen? Bevor es ans Aufstellen geht, stellt sich schnell die Frage: „Benötige ich eine Baugenehmigung für mein Partyzelt?“ In diesem Artikel erfährst du, wann und in welcher Form eine Genehmigung erforderlich ist, welche Ausnahmen gelten und was es mit dem Begriff „Fliegender Bau“ auf sich hat. So bist du bestens vorbereitet, damit dein Event sicher und pünktlich starten kann.


1. Wann benötige ich eine Genehmigung?

Nicht jedes Zelt muss genehmigt werden. Genehmigungsfrei sind solche Bauten, die keine besonderen Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen oder wenn bestimmte Maße unterschritten werden.

Als genehmigungspflichtige „Fliegende Bauten“ gelten Zelte in den meisten Bundesländern, wenn

  • die Grundfläche größer ist als 75 m² (in manchen Bundesländern > 100 m², in Bayern seit 01.01.2025 sogar > 200 m²)
  • die Höhe 5,0 m überschreitet

Um sicherzugehen, ob dein Zelt genehmigt werden muss, empfehlen wir dir, die jeweiligen Landesvorschriften zu prüfen oder direkt bei der zuständigen Behörde vor Ort nachzufragen.

Genehmigungsfrei ist nicht gleich regelfrei!

Genehmigungsfreie Zelte sind zwar nicht anzeigepflichtig, dennoch gelten für sie genauso die Regeln für „Fliegende Bauten“. Auch ein kleineres Zelt oder Billigzelt aus dem Baumarkt benötigt einen Standsicherheitsnachweis in Form der Statik und darf ebenfalls nur bis maximal 6 Monate stehen. Vor allem bei öffentlichen Veranstaltungen solltest du daher besonders auf Profiqualität achten.


2. Was sind fliegende Bauten?

„Fliegende Bauten“ sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden. Dazu zählen beispielsweise Karusselle, Achterbahnen und Tribünen sowie Überdachungen und Bühnen für Veranstaltungen oder artistische Vorführungen. Aber auch Party- und Festzelte, die nur vorübergehend genutzt werden, fallen laut DIN EN 13782 und den Landesbauordnungen der einzelnen Länder in diese Kategorie.

Euronorm DIN EN 13782

Diese Norm regelt die vereinfachten Lastannahmen und Kombinationen sowie Abgrenzungen und mögliche Reduzierungen für Lasten.

Landesbauordnung (LBO)

Das Baurecht wird in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) geregelt. Diese kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

„Fliegende Bauten“ unterliegen einer Anzeigepflicht bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Die genauen Vorgaben richten sich nach den jeweiligen Landesbauordnungen und den spezifischen Bestimmungen der erteilten Genehmigung. Durch die Standzeit von bis zu 6 Monaten haben „Fliegende Bauten“ einen temporären Charakter. Dieser zeichnet sich ebenfalls durch eine Verankerung mit Erdnägeln und einer „weichen Bedachung“ in Form einer PVC-Plane aus. Eine dauerhafte Nutzung als ortsfester Bau ist nicht zulässig.


3. Anzeigepflicht vs. Baugenehmigung

Die Genehmigung eines „Fliegenden Baus“ erfolgt in Form einer Anzeige bei der örtlichen Genehmigungsbehörde und einer Gebrauchsabnahme, da die Aufstellung meist kürzer als 3 Monate erfolgt. Soll das Zelt etwas länger stehen bleiben, kann die Genehmigung i. d. R. um weitere 3 Monate verlängert werden.

Für eine Standzeit länger als 6 Monate wird bis auf wenige Ausnahmen eine Baugenehmigung für das Zelt erforderlich. Eine normale Statik für „Fliegende Bauten“ reicht hierfür jedoch im Normalfall nicht aus.


4. Genehmigungsprozess

4.1 Voraussetzungen und Vorbereitung

  • Ausführungsgenehmigung & Prüfbuch: Der „Fliegende Bau“ benötigt ein gültiges Prüfbuch (Baubuch) und eine Ausführungsgenehmigung.
  • Anzeigepflicht: Die Aufstellung ist der zuständigen Genehmigungsbehörde (Bauamt oder Ordnungsamt) am Aufstellungsort rechtzeitig, i. d. R. mindestens eine Woche vorher, schriftlich unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.

4.2 Prozess der Gebrauchsabnahme

  • Anmeldung: Der Betreiber meldet den Aufbau bei der lokalen Behörde zur Gebrauchsabnahme an.
  • Prüfung vor Ort: Ein Prüfsachverständiger oder Baukontrolleur prüft das aufgebaute Eventzelt vor der ersten Inbetriebnahme, insbesondere auf eine korrekte Verankerung, Fluchtwege, Brandschutz etc.
  • Bescheinigung: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Gebrauchsabnahme im Prüfbuch dokumentiert.

Erst nach dieser Abnahme bzw. Bescheinigung darf der „Fliegende Bau“ für den Betrieb freigegeben werden. Die Gebrauchsabnahme ist kostenpflichtig.


5. Ausführungsgenehmigung und Prüfbuch

Für die Genehmigung eines „Fliegenden Baus“ benötigst du ein Prüfbuch (Baubuch). Dieses kannst du kostenpflichtig direkt über den Hersteller deines Zeltes anfordern. Das Prüfbuch zum Zelt ist vergleichbar mit einem Fahrzeugschein zum Auto. Es ist an ein Zelt gebunden und enthält alle wichtigen technischen Nachweise sowie die Ausführungsgenehmigung. Zudem bestätigt es, dass du der rechtmäßige Eigentümer des Zeltes bist und enthält Blanko-Seiten für Gebrauchsabnahmen.

Die Gültigkeit des Prüfbuchs richtet sich nach der Größe des Zeltes:

  • 5 Jahre für Zelte mit einer maximalen Breite von 10,0 m und einer maximalen Firsthöhe von 5,0 m
  • 3 Jahre für Zelte, die diese Maße überschreiten

Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer muss das Prüfbuch von einer autorisierten Stelle wie dem TÜV oder der LGA verlängert werden. Diese Verantwortung liegt beim Eigentümer oder Betreiber des Zeltes.

Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA)

Die LGA Landesgewerbeanstalt Bayern setzt sich mit der Prüfstatik auseinander. Sie gewährleistet die Standsicherheit von Gebäuden, Brücken, Fliegenden Bauten und Tunneln.


FAZIT

Partyzelte und Festzelte gehören ab einer bestimmten Größe rechtlich zu den „Fliegenden Bauten“ und müssen vor der Aufstellung im öffentlichen Bereich mithilfe eines Prüfbuchs bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. „Kleine Zelte“ können genehmigungsfrei sein.

Wichtig zu wissen: Fliegende Bauten sind für den temporären Einsatz konzipiert und daher nicht für eine dauerhafte Nutzung zugelassen. Das Prüfbuch mit Ausführungsgenehmigung spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da es die technische Sicherheit nachweist und die Grundlage für die behördliche Prüfung bildet.

Mit einer frühzeitigen Planung und der Beachtung aller Vorschriften schaffst du die besten Voraussetzungen für eine reibungslose Nutzung für deine Veranstaltung.